Leistung · Würzburg

Förderung für Energieberatung, Sanierung und Heizung: KfW & BAFA verständlich

Förderung klingt nach Aktenordnern, Programmnummern und Antragsfristen – und genau daran scheitern viele gute Sanierungsvorhaben, bevor sie begonnen haben. Dabei lässt sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude auf zwei Adressen herunterbrechen: KfW und BAFA. Auf dieser Seite ordne ich für Sie ein, wer was fördert, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und warum ein eingetragener Energieeffizienz-Experte für fast jede Förderung Pflicht ist. Als Architekt und Energieberater aus Würzburg begleite ich Sie durch beide Töpfe – von der ersten Einschätzung bis zum Nachweis nach der Umsetzung.

Architekt & Energieberater in einer Person
dena-Energieeffizienz-Expertenliste
Würzburg · Unterfranken · vor Ort

Wenn Sie ein Haus in Würzburg oder Unterfranken sanieren, energetisch modernisieren oder die Heizung tauschen möchten, stehen Ihnen erhebliche Fördermittel des Bundes offen. Der Haken liegt nicht in der Höhe, sondern in der Verteilung: verschiedene Programme, getrennte Antragswege, eigene Nachweispflichten. Sortieren müssen Sie das nicht allein.

Ich verbinde zwei Rollen in einer Person – die Planung Ihres Gebäudes und die energetische Bewertung dahinter. Für Förderung und Bauplanung sprechen Sie mit demselben Ansprechpartner, nicht mit drei Büros, die sich gegenseitig auf Unterlagen warten lassen.

Der rote Faden dieser Seite: die Förderung der Energieberatung selbst und der Maßnahmen, die daraus folgen. Ich zeige Ihnen, wie KfW und BAFA zusammenspielen, welche Schritte in welcher Reihenfolge nötig sind und an welcher Stelle ein Fehler bares Geld kostet.

Aus einer Hand

Planung und Energie zusammengedacht. Von der ersten Skizze über die Förderung bis zur handwerklich sauberen Umsetzung – ein Ansprechpartner für Würzburg und Unterfranken.

Projekt anfragen
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Wer fördert was? Die Förderlandschaft in zwei Töpfen

Hinter der staatlichen Förderung für Wohngebäude steht ein einziges Regelwerk: die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Sie legt fest, was gefördert wird – energetische Sanierung, effiziente Neubauten, der Tausch alter Heizungen und die fachliche Begleitung durch Energieberatung. Ausgezahlt wird über zwei Stellen.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) übernimmt die großen Schritte: die Sanierung zum Effizienzhaus und den Heizungstausch. Sie arbeitet überwiegend mit zinsgünstigen Krediten, zu denen ein Tilgungszuschuss kommt – ein Teil des Kredits, den Sie nicht zurückzahlen.

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert die einzelnen Schritte: Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik – und die Energieberatung selbst. Hier fließen direkte Zuschüsse, also Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen.

Was beide verbindet: Ohne fachliche Bewertung läuft nichts. Für fast jede BEG-Förderung muss eine Energieberaterin oder ein Energieberater eingebunden sein, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt wird. Diese Rolle ist kein Zusatzservice, den man dazubucht – sie ist Fördervoraussetzung.

BEG = das Regelwerk hinter allen Bundesförderungen für effiziente Gebäude

KfW = Kredit plus Tilgungszuschuss, vor allem für Effizienzhaus und Heizung

BAFA = direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und für die Energieberatung

Energieeffizienz-Experte = Pflichtrolle für nahezu jede Förderung

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KfW oder BAFA – der Unterschied einfach erklärt

Die häufigste Frage in meinen Erstgesprächen: KfW oder BAFA – was ist für mich richtig? Die Antwort hängt davon ab, wie groß Ihr Vorhaben ist.

Faustregel: Wer das ganze Haus auf Effizienzhaus-Niveau bringt, geht zur KfW. Wer einzelne Bauteile angeht – das Dach dämmt, neue Fenster einsetzt, die Lüftung erneuert –, ist beim BAFA richtig. Den Heizungstausch wiederum hat seit der Reform 2024 die KfW übernommen.

Der zweite Unterschied liegt in der Form des Geldes. Die KfW gewährt in erster Linie Kredite, deren Tilgungszuschuss die Rückzahlung verringert; für den Heizungstausch gibt es einen direkten Zuschuss. Das BAFA zahlt klassische Zuschüsse – Sie bekommen einen Anteil Ihrer förderfähigen Kosten erstattet, ganz ohne Kreditvertrag.

Die Wege schließen sich nicht aus. Üblich ist es, eine Effizienzhaus-Sanierung über die KfW zu fördern und einzelne Vorzieharbeiten oder die Heizung über das jeweils passende Programm zu kombinieren. Welche Reihenfolge in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir vor dem ersten Auftrag – denn die Reihenfolge entscheidet über die Höhe der Förderung mit.

Großes Ganzes (Effizienzhaus, Komplettsanierung) → KfW

Einzelne Bauteile (Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung) → BAFA

Heizungstausch (zum Beispiel Wärmepumpe) → KfW

Energieberatung und iSFP → BAFA

KfW

meist Kredit mit Tilgungszuschuss · BAFA: direkter Zuschuss

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Die wichtigsten KfW-Programme: Effizienzhaus, Kredit & Tilgungszuschuss

Das Kernstück der KfW-Förderung ist die Sanierung zum Effizienzhaus. Je weniger Energie Ihr Gebäude nach der Sanierung braucht, desto besser die Stufe – und desto höher der Tilgungszuschuss. Die Stufen reichen vom Effizienzhaus 85 bis zum besonders sparsamen Effizienzhaus 40; eine zusätzliche Erneuerbare-Energien-Klasse kann die Förderung weiter anheben.

Für die Wohngebäude-Sanierung läuft die Förderung aktuell über den Kredit KfW 261. Daneben fördert die KfW mit den Programmen 297 und 298 den klimafreundlichen Neubau. Programmnummern und Konditionen ändern sich allerdings regelmäßig – welche Variante zum Zeitpunkt Ihres Antrags gilt, prüfe ich tagesaktuell, bevor wir etwas einreichen.

Wichtig ist die Mechanik dahinter: Sie nehmen den Kredit über Ihre Hausbank auf, die KfW gibt einen Teil als Tilgungszuschuss dazu. Dieser Zuschuss reduziert die Restschuld – Sie zahlen also weniger zurück, als Sie aufgenommen haben. Voraussetzung ist in jedem Fall ein eingetragener Energieeffizienz-Experte, der das Effizienzhaus plant, bestätigt und am Ende den Nachweis führt.

Wer keinen Kredit aufnehmen möchte, kann für die selbstgenutzte Immobilie alternativ den Steuerbonus nach §35c EStG prüfen – beides zusammen geht allerdings nicht. Was sich für Sie rechnet, klären wir in der Beratung, nicht per Bauchgefühl.

Effizienzhaus-Stufen 85 bis 40 – je sparsamer, desto mehr Förderung

KfW 261

Kredit mit Tilgungszuschuss für die Wohngebäude-Sanierung

KfW 297/298

klimafreundlicher Neubau

Erneuerbare-Energien-Klasse als zusätzlicher Hebel

ohne eingetragenen Energieeffizienz-Experten kein Antrag

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BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Nicht jedes Haus wird in einem Zug zum Effizienzhaus. Oft ist es klüger, Schritt für Schritt vorzugehen – erst das Dach, dann die Fenster, später die Lüftung. Genau diese Einzelmaßnahmen fördert das BAFA über die BEG EM (Einzelmaßnahmen) mit direkten Zuschüssen.

Gefördert werden vor allem Gebäudehülle und Anlagentechnik: Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und die Optimierung bestehender Heizungen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten zählt zu den förderfähigen Kosten.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Maßnahme und bemisst sich anteilig an den förderfähigen Kosten – die genauen Sätze und Höchstgrenzen ändern sich mit den Förderrichtlinien und gehören vor jedem Antrag auf den aktuellen Stand geprüft. Einen spürbaren Hebel bringt der individuelle Sanierungsfahrplan: Wer eine Maßnahme im Rahmen eines iSFP umsetzt, erhält in der Regel einen zusätzlichen Bonus auf die Förderung.

Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und Bodenplatte

neue Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Heizungsoptimierung an bestehenden Anlagen

Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten

iSFP-Bonus als zusätzlicher Hebel auf Einzelmaßnahmen

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KfW-Energieberater & Energieeffizienz-Experte: ohne ihn keine Förderung

An einer Stelle führt kein Weg vorbei: Für nahezu jede BEG-Förderung – ob KfW oder BAFA – muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt wird. Diese Liste verwaltet die dena, die Deutsche Energie-Agentur. Steht dort niemand hinter Ihrem Vorhaben, gibt es keine Förderung. So klar ist die Regel.

Ich bin in dieser Liste eingetragen und übernehme genau diese Rolle. Vor dem Antrag erstelle ich die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Mit ihr bestätige ich, dass Ihr Vorhaben die technischen Anforderungen erfüllt – sie ist Teil der Antragsunterlagen. Nach der Umsetzung folgt die Bestätigung nach Durchführung, die BnD, mit der ich nachweise, dass alles wie geplant gebaut wurde. Erst dann fließt das Geld.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Ich muss eingebunden sein, bevor Sie den ersten Auftrag vergeben – nicht, wenn die Handwerker schon auf der Baustelle stehen. Wer zuerst beauftragt und dann an die Förderung denkt, verliert sie in den meisten Fällen vollständig. Diesen Fehler sehe ich häufiger, als mir lieb ist, und er ist vermeidbar.

Die Pflichtrolle hat für Sie einen angenehmen Nebeneffekt: Sie bekommen jemanden an die Seite, der Ihr Gebäude wirklich versteht. Als Architekt plane ich die Maßnahme baubar und im Detail durchdacht, als Energieberater bewerte ich sie energetisch – beides zusammenzudenken erspart Ihnen Reibung und Übergabeverluste zwischen den Gewerken.

Energieeffizienz-Expertenliste der dena – Pflichtrolle für BEG-Förderung

BzA (Bestätigung zum Antrag)

vor dem Antrag, Teil der Unterlagen

BnD (Bestätigung nach Durchführung)

Nachweis nach der Umsetzung

Einbindung vor der ersten Auftragsvergabe – sonst keine Förderung

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Heizungsförderung: Grundförderung und Boni

Der Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Anlage – häufig eine Wärmepumpe – wird seit 2024 über die KfW gefördert. Das System ist als Baukasten aufgebaut: Es gibt eine Grundförderung, zu der mehrere Boni kommen können, die sich addieren.

Die Grundförderung erhalten alle, die ihre Heizung auf eine förderfähige Technik umstellen. Dazu kommen ein Klimageschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch funktionierender alter Heizungen, ein Einkommens-Bonus für selbstnutzende Eigentümer unterhalb einer Einkommensgrenze und – je nach Anlage – ein Effizienz-Bonus, etwa für besonders effiziente Wärmepumpen. Die einzelnen Bonushöhen und der Förderdeckel ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie.

Konkrete Prozentsätze nenne ich hier bewusst nicht, weil sie sich ändern – und weil pauschale Zahlen im Einzelfall selten stimmen. Was in Ihrer Situation zusammenkommt, rechne ich Ihnen in der Beratung sauber durch. Auch beim Heizungstausch gilt: Die fachliche Begleitung ist Teil des Verfahrens, und der Antrag gehört vor den Auftrag.

Grundförderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik

Klimageschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Tausch

Einkommens-Bonus für selbstnutzende Eigentümer unter einer Einkommensgrenze

Effizienz-Bonus je nach Anlagentechnik

Boni addieren sich bis zu einem Förderdeckel

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So läuft der Förderantrag ab – Schritt für Schritt

Förderung folgt einer festen Reihenfolge. Wer sie einhält, bekommt sein Geld. Wer sie durcheinanderbringt, riskiert die Ablehnung. So sieht der Weg in der Regel aus:

Der wichtigste Satz dazu in einem: Erst beantragen, dann beauftragen. Die Förderzusage muss vorliegen, bevor der erste Handwerkervertrag rechtskräftig wird. Das ist kein Formalismus – an dieser Reihenfolge steht und fällt die meiste Förderung.

1

Beratung und Einschätzung – oft auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

2

Der Energieeffizienz-Experte bestätigt das Vorhaben (BzA)

3

Förderantrag stellen – vor der Auftragsvergabe

4

Förderzusage abwarten

5

Erst jetzt beauftragen und umsetzen

6

Nachweis nach Durchführung (BnD)

7

Auszahlung des Zuschusses beziehungsweise Tilgungszuschusses

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Mehr Förderung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist mehr als ein Beratungsdokument – er ist ein Förderhebel. Im iSFP halte ich fest, in welcher Reihenfolge sich Ihr Gebäude sinnvoll sanieren lässt, welche Maßnahmen aufeinander aufbauen und was sie energetisch bringen. Die Erstellung dieser Beratung wird selbst gefördert.

Der eigentliche Clou liegt in der Umsetzung: Wer Einzelmaßnahmen aus einem iSFP heraus umsetzt, erhält in der Regel einen zusätzlichen Bonus auf die BAFA-Förderung. Aus einem durchdachten Plan wird so nicht nur eine bessere Sanierungsreihenfolge, sondern auch eine höhere Förderquote – ohne dass Sie mehr tun müssten als ohnehin geplant.

Wie der Fahrplan im Detail funktioniert, was er kostet und wie er gefördert wird, lesen Sie auf meiner Seite zum Sanierungsfahrplan. Für die Förderlogik genügt ein Satz: Der iSFP ist meist der günstigste Einstieg in die Förderung – und oft der wirtschaftlichste.

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Was kostet ein Energieberater für die Förderung?

Verständliche Frage, ehrliche Antwort: Das hängt vom Gebäude und vom Aufwand ab. Ein iSFP für ein Einfamilienhaus ist etwas anderes als die Effizienzhaus-Planung samt Baubegleitung für ein verwinkeltes Fachwerkhaus in der Würzburger Altstadt. Pauschalpreise, die ohne Blick auf Ihr Haus genannt werden, führen meist in die Irre – deshalb nenne ich Ihnen eine belastbare Zahl erst nach einer kurzen Einschätzung.

Wichtig zu wissen: Ein Teil dieser Kosten ist selbst förderfähig. Die Energieberatung wird anteilig bezuschusst, und die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen einer Sanierung zählt zu den förderfähigen Kosten der jeweiligen Maßnahme. Die Förderung trägt also einen Teil dessen, was meine Begleitung kostet – die genauen Sätze und Höchstgrenzen prüfe ich tagesaktuell.

Eine erste Einschätzung, ob und in welchem Umfang sich Förderung für Sie lohnt, gebe ich im Erstgespräch unverbindlich. Konkrete Kosten erhalten Sie als Angebot, sobald wir Ihr Vorhaben kennen. Was die Energieberatung grundsätzlich leistet, habe ich im Ratgeber beschrieben.

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Förderbegleitung aus Würzburg und Unterfranken

Ich bin Michael Kummer, Architekt und Energieberater aus Würzburg. Für Förderung und Planung haben Sie bei mir eine Ansprechperson statt einer Kette von Zuständigkeiten – das ist gerade bei Förderanträgen viel wert, weil Antrag, Nachweis und Bauausführung sauber zusammenpassen müssen.

Als Mitglied der Bayerischen Architektenkammer und als HWK-zertifizierter Energieberater bin ich in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen – die Voraussetzung dafür, dass ich Ihre BEG-Förderung überhaupt bestätigen darf. Diese fachliche Doppelrolle bringe ich in jedes Projekt ein.

Vor dem Architekturstudium habe ich das Schreinerhandwerk von Grund auf gelernt. Dieses Wissen über Material, Anschlüsse und Konstruktion fließt heute in meine Planung ein – ich plane Details, die sich auch bauen lassen – mit dem geschulten Blick für das, was am Bau wirklich funktioniert.

Unterfranken kenne ich gut – vom fränkischen Sandsteinbau über das Fachwerk in den Altstädten bis zu den Häusern der Nachkriegsjahrzehnte. Ob in Würzburg, Kitzingen oder den Dörfern dazwischen: Gerade ältere Gebäude verlangen Förderlösungen, die zur Substanz passen, nicht nur zum Förderkatalog.

Michael Kummer, Architekt und Energieberater in Würzburg
Michael Kummer · Würzburg
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Nächster Schritt: Förderung gemeinsam prüfen

Förderung entscheidet sich früh – meist, bevor der erste Auftrag vergeben ist. Genau deshalb lohnt sich ein Gespräch, solange Ihr Vorhaben noch Gestaltungsspielraum hat. Im unverbindlichen Erstgespräch schauen wir, welche Programme für Ihr Gebäude infrage kommen, in welcher Reihenfolge wir vorgehen und was sich für Sie rechnet.

Bringen Sie mit, was Sie haben – Baujahr, ein paar Eckdaten, Ihre Pläne. Den Rest sortiere ich. Und falls Sie schon mitten in der Planung stecken: Je früher ich eingebunden bin, desto mehr Förderung bleibt erreichbar. Schreiben Sie mir oder rufen Sie an, dann prüfen wir Ihre Möglichkeiten in Ruhe.

Eine Person für Planung und Energie.

Erzählen Sie mir kurz von Ihrem Vorhaben – ich melde mich zeitnah und unverbindlich zurück.

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FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?
Beide setzen die Bundesförderung für effiziente Gebäude um, aber unterschiedlich. Die KfW fördert die großen Schritte – Sanierung zum Effizienzhaus und Heizungstausch – meist über Kredite mit Tilgungszuschuss. Das BAFA zahlt direkte Zuschüsse für einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Lüftung sowie für die Energieberatung selbst.
Gibt es Förderung ohne Energieberater?
Für die BEG-Förderung in aller Regel nicht. Sowohl KfW als auch BAFA verlangen, dass ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener Fachmann das Vorhaben bestätigt. Ohne diese Bestätigung wird kein Antrag bewilligt. Die fachliche Begleitung ist damit keine Option, sondern Fördervoraussetzung – und ihre Kosten sind teilweise selbst förderfähig.
Was wird bei der KfW- und BAFA-Förderung gefördert?
Gefördert werden energetische Sanierungen, der Heizungstausch und effiziente Neubauten. Über die KfW läuft die Sanierung zum Effizienzhaus und der Heizungstausch; das BAFA bezuschusst einzelne Schritte wie Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und Heizungsoptimierung. Auch Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung zählen zu den förderfähigen Kosten.
Was kostet ein Energieberater für die Förderung?
Das hängt von Gebäude und Aufwand ab – eine pauschale Zahl wäre unseriös. Ein Sanierungsfahrplan fürs Einfamilienhaus kostet weniger als eine Effizienzhaus-Planung mit Baubegleitung. Ein Teil der Kosten ist selbst förderfähig, weil die Energieberatung anteilig bezuschusst wird. Eine belastbare Summe nenne ich nach einer kurzen Einschätzung Ihres Vorhabens.
Muss der Förderantrag vor Baubeginn gestellt werden?
Ja, das ist die wichtigste Regel. Der Antrag muss gestellt und die Förderzusage in der Regel da sein, bevor Sie den ersten Auftrag rechtskräftig vergeben. Wer zuerst beauftragt und die Handwerker anrücken lässt, verliert die Förderung meist vollständig. Deshalb gilt: erst beantragen, dann beauftragen.
Was ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) und wofür braucht man ihn?
Ein Energieeffizienz-Experte ist eine fachlich geprüfte Person, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt wird, verwaltet von der dena. Er plant und bewertet die energetischen Maßnahmen und bestätigt sie gegenüber KfW oder BAFA – vor dem Antrag (BzA) und nach der Umsetzung (BnD). Ohne ihn keine BEG-Förderung.
Wird die Energieberatung selbst gefördert?
Ja. Die Energieberatung für Wohngebäude und der individuelle Sanierungsfahrplan werden anteilig bezuschusst, ebenso die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen einer geförderten Sanierung. Die Förderung übernimmt damit einen Teil der Beratungskosten. Die genauen Sätze und Höchstgrenzen richten sich nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie und sollten vor dem Antrag geprüft werden.
Wie hoch ist die Heizungsförderung?
Die Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen – etwa für frühzeitigen Tausch, Einkommen unter einer Grenze oder besonders effiziente Technik. Diese addieren sich bis zu einem Förderdeckel. Konkrete Prozentsätze nenne ich bewusst nicht pauschal, weil sie sich ändern; im Einzelfall rechne ich sie genau durch.
Kontakt

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