Leistung · Würzburg

Energieausweis Würzburg – vom Architekten und Energieberater ausgestellt

Ob Verkauf, Vermietung oder einfach Klarheit über den energetischen Zustand Ihres Hauses: Den Energieausweis stelle ich Ihnen als Architekt und HWK-zertifizierter Energieberater für Würzburg und Unterfranken aus – als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, registriert und rechtssicher. Sie bekommen keine abgehakte Formalität, sondern eine fachlich saubere Einschätzung Ihres Gebäudes, mit der Sie weiterarbeiten können.

Architekt & Energieberater in einer Person
dena-Energieeffizienz-Expertenliste
Würzburg · Unterfranken · vor Ort

Mein Name ist Michael Kummer. Ich bin Architekt, eingetragen in der Bayerischen Architektenkammer, und Energieberater – von der Handwerkskammer zertifiziert und in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena geführt. Energieausweise für Wohngebäude stelle ich von Würzburg aus für ganz Unterfranken aus: von der Altstadt über die Stadtteile bis nach Kitzingen und ins Umland.

Sie verkaufen, vermieten oder verpachten und brauchen den Ausweis? Dann sollte er rechtzeitig vorliegen. Spätestens zur ersten Besichtigung muss er auf dem Tisch liegen, und schon in die Immobilienanzeige gehören bestimmte Energiekennwerte. Melden Sie sich, bevor das Exposé online geht – das nimmt den Zeitdruck heraus, und die Angaben stimmen von Anfang an.

Welche Variante für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist, kläre ich vorab mit Ihnen. Bei vielen älteren Häusern im fränkischen Bestand ist der Bedarfsausweis ohnehin vorgeschrieben. Gerade dann zahlt es sich aus, wenn jemand die Konstruktion wirklich liest, statt nur Werte in eine Maske zu tippen.

Michael Kummer, Architekt und Energieberater in Würzburg
Michael Kummer · Würzburg
Aus einer Hand

Planung und Energie zusammengedacht. Von der ersten Skizze über die Förderung bis zur handwerklich sauberen Umsetzung – ein Ansprechpartner für Würzburg und Unterfranken.

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Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – der Unterschied

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, und sie sagen Unterschiedliches aus. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch der vergangenen Jahre, der Bedarfsausweis auf einer Berechnung des Gebäudes selbst. Welcher zulässig ist, hängt vom Haus ab. Welcher sinnvoll ist, hängt davon ab, was Sie damit vorhaben.

Der Verbrauchsausweis wird aus den Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre abgeleitet. Das ist schneller und günstiger, spiegelt aber vor allem das Heizverhalten der bisherigen Bewohner. Ein sparsamer Single in einem ungedämmten Haus erzeugt ganz andere Werte als eine fünfköpfige Familie im selben Gebäude. Als Grundlage für eine Sanierung taugt er deshalb nur bedingt.

Der Bedarfsausweis betrachtet das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten: Wände, Dach, Fenster, Heizung – jedes Bauteil wird energetisch bewertet und zum Gesamtbedarf zusammengerechnet. Das ist aufwendiger, dafür aussagekräftig und vergleichbar. Bei bestimmten älteren Wohngebäuden mit wenigen Wohneinheiten ist diese Variante ohnehin Pflicht.

Denken Sie ohnehin über eine Modernisierung nach, ist der Bedarfsausweis die ehrlichere Investition. Seine Berechnung liefert genau die Datenbasis, auf der eine energetische Sanierung im Altbau und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) aufsetzen. Die Gebäudeaufnahme nutzen Sie dann doppelt.

Verbrauchsausweis

Basis sind die Abrechnungen der letzten drei Jahre – günstiger, schnell, aber stark vom Nutzerverhalten geprägt.

Bedarfsausweis

Basis ist die bauteilgenaue Energiebedarfsberechnung – aussagekräftiger, vergleichbar, bei bestimmten Altbauten Pflicht.

Faustregel

Für den reinen Verkauf reicht oft der Verbrauchsausweis, für Sanierungsentscheidungen ist der Bedarfsausweis die bessere Grundlage.

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Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Geregelt ist das im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sobald eine Immobilie den Eigentümer oder Mieter wechselt, kommt der Energieausweis ins Spiel: bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung – und beim Neubau ohnehin. Wer im eigenen Haus wohnen bleibt und nichts vermietet, braucht keinen.

Konkret heißt das: Spätestens bei der Besichtigung legen Sie Interessenten den Ausweis unaufgefordert vor, nach Vertragsabschluss geht er an Käufer oder Mieter über. Schon in der Immobilienanzeige sind bestimmte Energiekennwerte verpflichtend. Fehlen sie, fällt das schnell auf.

Es gibt Ausnahmen – etwa für sehr kleine Gebäude mit geringer Nutzfläche und, mit Einschränkungen, für denkmalgeschützte Häuser, von denen Unterfranken einige hat. Ob Ihr Objekt darunterfällt, prüfe ich im Vorfeld.

Wird die Pflicht ignoriert, bleibt das nicht folgenlos: Ein fehlender oder verspäteter Energieausweis und unvollständige Anzeigen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem spürbaren Bußgeld geahndet werden. Mit etwas Vorlauf ist das leicht vermieden – planen Sie den Ausweis ein, bevor Sie inserieren.

Verkauf einer Immobilie

Vermietung oder Verpachtung

Neubau (zur Fertigstellung)

Vorlage bei jeder Besichtigung, Übergabe an Käufer oder Mieter

Pflichtangaben zu Energiekennwerten in jeder Immobilienanzeige

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So läuft die Erstellung ab

Der Weg zum fertigen Ausweis ist überschaubar, und den Papierkram nehme ich Ihnen weitgehend ab. Nach Ihrer Anfrage klären wir zuerst, welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist. Dann sammeln wir die Unterlagen, ich nehme die Daten auf, rechne und melde den Ausweis registriert an. Am Ende halten Sie ihn in der Hand.

Beim Bedarfsausweis steckt der Aufwand in den Details der Konstruktion. Hier zahlt sich aus, dass ich Gebäude als Architekt plane und zusätzlich Schreinermeister-Wissen mitbringe: Ich erkenne, wie Wandaufbau, Fenster, Dachanschlüsse und Holzkonstruktionen tatsächlich ausgeführt sind, statt grob zu schätzen. Das macht die Berechnung genauer – und Ihren Ausweis belastbarer.

Jeder registrierte Energieausweis trägt eine Registriernummer, die zentral beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vergeben wird. Sie macht den Ausweis nachvollziehbar und fälschungssicher. Ohne sie ist er nicht gültig.

Anfrage und kurze Einordnung

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Unterlagen

Baupläne, Wohn- bzw. Nutzflächen, Heizkostenabrechnungen oder Bauteildaten

Datenaufnahme – beim Bedarfsausweis bei Bedarf mit Vor-Ort-Termin

Energetische Berechnung und Bewertung

Registrierter Ausweis mit DIBt-Registriernummer, Übergabe an Sie

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Was kostet ein Energieausweis?

Einen seriösen Festpreis nenne ich erst, wenn ich Ihr Gebäude kenne – alles andere wäre geraten. Drei Dinge bestimmen den Preis: die Ausweisart, Größe und Zuschnitt des Gebäudes und die Datenlage. Liegen Baupläne und Abrechnungen vollständig vor, geht es schneller.

Als grobe Tendenz: Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis, weil deutlich weniger Berechnung dahintersteckt. Der höhere Aufwand beim Bedarfsausweis zahlt sich aus, sobald Sie die Werte auch für Sanierungsentscheidungen nutzen wollen.

Sie bekommen von mir vorab ein individuelles Angebot mit klarem Preis, ohne versteckte Posten. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen und woran Sie seriöse von verdächtig günstigen Angeboten unterscheiden, lesen Sie im Ratgeber dazu, was ein Energieausweis kostet.

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Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Das GEG knüpft die Ausstellberechtigung an eine fachliche Qualifikation – etwa ein Studium in Architektur oder Bauingenieurwesen, einen einschlägigen Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation oder eine vergleichbare Ausbildung mit Weiterbildung im energiesparenden Bauen. So steht hinter der Bewertung echtes Fachwissen.

Diese Qualifikation bringe ich mehrfach mit: als Architekt in der Bayerischen Architektenkammer, als von der Handwerkskammer zertifizierter Energieberater und als Eingetragener in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena. Damit darf ich Energieausweise ausstellen – und Förderanträge im BEG-Rahmen begleiten. Gerade bei der Förderung zählt das: Viele Zuschüsse setzen voraus, dass ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte beteiligt ist und der Antrag vor Baubeginn gestellt wird.

Für Sie sind das kurze Wege. Wer den Ausweis erstellt, kennt Ihr Gebäude bereits und kann nahtlos in die Energieberatung in Würzburg, in einen Sanierungsfahrplan und in die Förderung übergehen. Das spart Abstimmung, Wege und Missverständnisse.

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Energieausweis für Ihre Immobilie anfragen

Sie planen einen Verkauf oder eine Vermietung in Würzburg oder Unterfranken und brauchen den Energieausweis? Schreiben Sie mir oder rufen Sie an. In wenigen Minuten klären wir, welche Ausweisart Sie brauchen und wie schnell es gehen kann. Die Anfrage ist unverbindlich.

Damit ich Ihnen gleich ein passendes Angebot machen kann, helfen mir ein paar Eckdaten zu Ihrem Gebäude. Und soll aus dem Ausweis mehr werden, ist der Schritt zur Energieberatung mit Förderung und Sanierungsplanung von hier aus kurz.

Art und Baujahr des Gebäudes (Wohnhaus, Anzahl Wohnungen)

Ungefähre Wohn- bzw. Nutzfläche

Vorhandene Unterlagen

Baupläne, Heizkostenabrechnungen

Anlass

Verkauf, Vermietung oder Sanierung

Eine Person für Planung und Energie.

Erzählen Sie mir kurz von Ihrem Vorhaben – ich melde mich zeitnah und unverbindlich zurück.

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FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Das hängt von Ihrem Gebäude ab. Bei vielen kleineren, älteren Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen schreibt das GEG den Bedarfsausweis vor, sonst dürfen Sie meist frei wählen. Welche Variante in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist, kläre ich vorab kurz mit Ihnen.
Was kostet ein Energieausweis in Würzburg?
Einen Festpreis nenne ich seriös erst, wenn ich Ihr Gebäude kenne. Der Preis richtet sich nach Ausweisart, Gebäudegröße und Datenlage. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis, weil weniger Berechnung nötig ist. Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Pflicht wird er bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Neubau. Bei einer Besichtigung müssen Sie ihn unaufgefordert vorlegen, und schon in der Immobilienanzeige gehören bestimmte Energiekennwerte. Ausnahmen gibt es etwa für sehr kleine Gebäude und, mit Einschränkungen, für denkmalgeschützte Häuser.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstelldatum zehn Jahre gültig. Danach brauchen Sie für Verkauf oder Vermietung einen neuen. Läuft Ihrer bald ab oder haben Sie zwischenzeitlich saniert, lohnt ein frischer Ausweis – nach einer energetischen Sanierung fällt die Bewertung oft deutlich besser aus.
Was passiert ohne gültigen Energieausweis?
Wer trotz Pflicht keinen gültigen Energieausweis vorlegt, die Pflichtangaben in Anzeigen weglässt oder den Ausweis nicht rechtzeitig übergibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem spürbaren Bußgeld geahndet werden. Mit etwas Vorlauf lässt sich das leicht vermeiden – sprechen Sie mich frühzeitig an.
Kontakt

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Erzählen Sie mir kurz von Ihrem Vorhaben – ich melde mich zeitnah zurück, und wir klären in einem unverbindlichen Gespräch die nächsten Schritte.

Adresse
Burkarderstraße 16
97082 Würzburg